Ferienjobs

Die Ferien nahen, Ferienjobs bringen Geld. Jedoch sind nicht alle Ferienjobs erlaubt. Was geht, beschreibt diese Zusammenfassung.

Tobias (15 Jahre) möchte demnächst den Roller-Führerschein machen. Allerdings fehlt ihm dazu noch das nötige „Kleingeld“. Da hilft alles nichts, ein Ferienjob muss her. Hier gibt es jedoch einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Tobias könnte im Betrieb seines Onkels in einer Metzgerei arbeiten. Darf er das überhaupt?

Als Schüler dürft Ihr Euer Taschengeld nicht mit jedem Ferienjob aufbessern. Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt nur geeignete Arbeiten zu:

Schon 13 Jahre?

  • Kinder ab 13 Jahren (unter 15 Jahren zählt man vor dem Gesetz noch als Kind) dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten verrichten, jedoch höchstens 2 Stunden am Tag in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Dazu zählen Babysitten, Nachhilfeunterricht, Einkaufen und Botengänge, Hilfe bei der Ernte oder das Austragen von Zeitungen.
  • Das Einräumen von Regalen im Supermarkt ist Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt.

15 Jahre?

  • Erst wenn Ihr 15 Jahre alt seid dürft Ihr Ferienjobs verrichten - und dann höchstens 20 Tage im Jahr.
  • Entweder ihr arbeitet vier Wochen am Stück oder ihr verteilt die 20 Tage aufs Jahr.
  • Ihr dürft nicht länger als acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Samstage und Sonntage sind auf jeden Fall verboten, denn pro Woche sind maximal fünf Arbeitstage erlaubt. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn Ihr in einer Bäckerei, einem Supermarkt oder einem Kiosk arbeitet. Dann müsst Ihr dafür aber einen freien Tag in der gleichen Woche bekommen.
  • Wenn die Arbeitszeit mehr als viereinhalb Stunden beträgt, ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben, wenn Ihr mehr als sechs Stunden arbeitet, eine Pause von mindestens 60 Minuten.
  • Zwischen 20 und 6 Uhr dürft ihr nicht arbeiten.
  • Jugendliche dürfen keine Akkordarbeit machen, keine schweren Lasten tragen oder gefährliche Arbeiten erledigen, zum Beispiel Gabelstapler fahren oder mit Chemikalien hantieren.
  • Wenn Ihr aber bereits 16 Jahre alt seid, gibt es eine Ausnahme: Im Gaststättengewerbe dürft Ihr bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

18 Jahre?

  • Wenn ihr über 18 seid und noch zur Schule geht oder studiert, könnt ihr an 50 Tagen im Jahr arbeiten (oder zwei Monate am Stück).
  • Bei über 18-jährigen gilt der Mindestlohn in Höhe von 9,35 € in der Stunde. Bei einem Nebenjob auf geringfügiger Basis dürfen maximal 48 Stunden im Monat gearbeitet werden.

Wie kommt Ihr zu einer Ferienarbeit?

Am besten funktioniert die Suche nach einem Ferienjob über die Eltern, Verwandte oder Bekannte. Es kann auch lohnen, bei der Arbeitsagentur nachzufragen oder im Anzeigeteil der Tagespresse zu suchen. In Universitäten und Hochschulen hängen an den schwarzen Brettern häufig Arbeitsangebote. Das sind zwar meist Nebenjobs für Studenten. Der eine oder andere eignet sich hin und wieder auch als Ferienarbeit. Wer konkrete Vorstellungen hat, sollte sich gezielt bei der Firma seiner Wahl bewerben.

Manchmal hilft auch die Suche im Internet,  z. B. unter job38.de oder gelegenheitsjobs.de. Dort findet Ihr regionale Jobangebote. Achtung: Seid bei der Suche in Zeitungen oder im Internet immer sehr aufmerksam! Es lauern immer wieder "Abzocker" oder "schwarze Schafe", die ohne viel Aufwand viel Geld versprechen, jedoch am Ende nur Gebühren zu zahlen sind.

Wieviel dürft Ihr verdienen?

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Generell gibt es keine Grenzen, jedoch solltet Ihr beachten, dass die Freibeträge für die Einkommenssteuer, das Kindergeld und das Bafög nicht überschritten werden. Das Kindergeld wird bei einem Minijob weitergezahlt. Der Kindergeldanspruch fällt weg, wenn mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Dann muss das bereits gezahlte Kindergeld zurückgezahlt werden.

Erst Vertrag unterschreiben, dann arbeiten

Ganz wichtig: Bevor die Arbeit begonnen wird, sollte der schriftliche Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden. Im Vertrag ist der Lohn, die Arbeitszeit sowie Pause geregelt. 

Versichert?

Wenn Ihr in einem Unternehmen arbeitet, seid Ihr während der Arbeitszeit und für die Hin- und Rückfahrt gesetzlich unfallversichert. Wenn Ihr in einem Privathaushalt arbeitet (z.B. beim Babysitten), muss der Arbeitgeber die Kosten für die Versicherung übernehmen. Es ist sehr zu empfehlen, dass Ihr dies im Vorfeld klärt. 

Mehr Details?

Mehr zum Thema Ferienarbeit hier (Niedersächsisches Ministerium) und bei der DGB-Jugend.

gefördert durch

Unterstützt durch die Jugendförderung Braunschweig